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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Denis S. •

Wie bewerten Sie diese Maßnahmen? Wäre ein solches Vorgehen auch in Deutschland denkbar?

Sehr geehrter Herr Frei,

laut Berichten der Schweizer Medien (https://www.swissinfo.ch/ger/aussenpolitik/viele-offene-fragen-nach-einschr%C3%A4nkung-von-schutzstatus-s/88752555) wurden Änderungen am Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete in der Schweiz vorgeschlagen.

Konkret beinhalten diese:

– Der Schutzstatus soll nur noch Personen gewährt werden, die aus besonders gefährlichen Gebieten in der Ukraine stammen – etwa aus Regionen unter russischer Besatzung oder mit aktiven Kampfhandlungen.

– Geflüchtete, die aus vergleichsweise sicheren Gebieten – wie z. B. nahe der Grenze zu Polen – kommen, sollen keinen Anspruch mehr auf diesen Status haben.

– Zudem kann der Status aberkannt werden, wenn eine Person die Schweiz für mehr als 14 Tage verlässt oder bereits Schutz in einem anderen Schengen-Staat erhalten hat.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.

 

eine Änderung am Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge ist auch in Deutschland jederzeit möglich und denkbar. CDU und CSU sind der Ansicht, dass die pauschale Einordnung aller Menschen aus der Ukraine in das Bürgergeldsystem heute der falsche Weg ist, weshalb wir im Bundestagswahlkampf Änderungen eingefordert haben.

Das, was zu Beginn des russischen Überfalls notwendig war, um schnell und unbürokratisch zu helfen, setzt Fehlanreize. Nicht jeder Ukrainer kommt aus umkämpften Gebieten. Nicht jeder Ukrainer ist auf Bürgergeld angewiesen. Sei es, da unverändert Arbeitsverhältnisse mit digitalen Mitteln und somit entsprechenden Erwerbseinkommen oder nicht unerhebliche Vermögen existieren. Hier muss viel genauer geprüft werden, um die deutschen Steuerzahler nicht zu benachteiligen.

Insofern werden wir die Entwicklungen in anderen Staaten weiter genau im Blick haben und zusammen mit unserem Koalitionspartner die richtigen Schlüsse ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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