Art. 28 Grundgesetz schützt zwar das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, stellt dabei jedoch lediglich sicher, dass es ein solches Selbstverwaltungsrecht gibt – nicht jedoch, wie genau dieses ausgestaltet oder im Detail geregelt ist. Diese Ausgestaltung liegt in der Hoheit der jeweiligen Landesgesetzgebung.
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Wenn die Menschen den Institutionen des Staates wieder mehr Vertrauen schenken, werden sie automatisch resilienter. Voraussetzung dafür ist, dass der Staat für ein besseres, bezahlbares Leben sorgt und einfach funktioniert.
Wenn die Alternative für Deutschland Regierungsverantwortung übernimmt, werden wir uns mit Sicherheit NICHT das Handeln der heutigen Regierungsparteien im Umgang mit der Opposition zu eigen machen.
Sehr geehrter Herr Dr. med. K.
Im Koalitionsvertrag haben wir eine Weiterentwicklung dieser Grundversorgung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten niedergeschrieben.
die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für mehr und schnellere Einbürgerungen eingesetzt. Von Seiten des Bundes können in Bezug auf die Bearbeitungszeiten Rahmenbedingungen geschaffen werden.