Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
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Sie haben absolut recht! Nur die verfassungsrechtliche Umsetzung ist derzeit nicht möglich.
Wir werden das Thema auch in dieser Wahlperiode weiterbearbeiten und prüfen, ob durch die Errichtung des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit bereits eine Verbesserung zu beobachten ist oder gesetzliche Nachbesserung angezeigt wären.
Es gibt bislang keinen Beschluss. Außerdem ist die derzeitige Stromnetzentgeltverordnung noch in Kraft, sodass eine neue Systematik frühestens ab 2029 greifen könnte.
Der Bundestag muss seine Rolle wahrnehmen, künftige Verfassungsrichter*innen für das Bundesverfassungsgericht vorzuschlagen und zu wählen.
Die Energiewende muss effizient, verlässlich und sozial ausgewogen sein, dabei gilt es Arbeitsplätze und unsere Energieunabhängigkeit zu sichern.