Sehr geehrter Herr Feiler, wie geht es weiter mit der Solarförderung? Ist die Überlegung, PV-Anlagenbesitzer für die Zahlung von Leitungsentgelten heranzuziehen wirklich eine ernsthafte Option? VG

Sehr geehrte Frau G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur künftigen Entwicklung der Solarförderung und zu möglichen Netzentgelten für PV-Anlagenbetreiber.
Zur Solarförderung: Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht unverändert fort. Neue Dachanlagen erhalten weiterhin für 20 Jahre eine Vergütung, die halbjährlich angepasst wird. Zudem bleibt es beim Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation privater Photovoltaikanlagen einschließlich Batteriespeichern. Mit dem sogenannten Solarspitzen-Gesetz, das seit Februar 2025 gilt, kommen für Neuanlagen einige Neuerungen hinzu, wie etwa eine Einspeisebegrenzung bis zur vollständigen Smart-Meter-Anbindung und der Wegfall der EEG-Vergütung in Zeiten negativer Strompreise. Bestandsanlagen sind hiervon nicht betroffen.
Zur Frage möglicher Netzentgelte: Richtig ist, dass die Bundesnetzagentur im Mai 2025 ein Diskussionspapier vorgelegt hat, in dem verschiedene Modelle einer künftigen allgemeinen Netzentgeltsystematik geprüft werden. Darin wird auch die Option erwähnt, Einspeiser, also Betreiber von Photovoltaikanlagen, künftig an Netzkosten zu beteiligen. Diese Überlegung befindet sich allerdings noch in einer sehr frühen Diskussionsphase. Es gibt bislang keinen Beschluss. Außerdem ist die derzeitige Stromnetzentgeltverordnung noch in Kraft, sodass eine neue Systematik frühestens ab 2029 greifen könnte.
Für uns als CDU/CSU ist dabei zentral: Investitionssicherheit muss gewahrt bleiben. Rückwirkende Belastungen oder die faktische Entwertung bereits getätigter Investitionen lehnen wir ab. Eine Reform der Netzentgelte darf nur fair, planbar und netzdienlich erfolgen, mit klarem Bestandsschutz für bestehende Anlagen und verlässlichen Übergangsregeln für neue Projekte. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen einen guten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler, MdB