Trotz Betrug in Corona-Kommission?
Sehr geehrte Herr Ziegler,
Sie würden rechtskräftig dafür verurteilt, während der Pandemie staatliche Hilfen in Höhe von 12.000 Euro für ihr Unternehmen erschlichen zu haben.
Nun sollen Sie in der Enquete-Kommission die Versäumnisse aufklären.
Glauben Sie wirklich, dass Sie in diesem Fall neutral und sachlich richtig argumentieren können?

Sehr geehrter Herr H.,
zunächst möchte ich eine grundlegende Klarstellung treffen: Der Begriff „erschlichen“, wie er in manchen Medienberichten verwendet wird, ist schlicht falsch. Dieses Wort stammt weder aus dem Verfahren noch aus dem Urteil, sondern ist eine Zuspitzung durch Journalisten. Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
Ich habe mir nichts „erschlichen“. Der entscheidende Punkt ist: Es ist niemandem ein Schaden entstanden. Sämtliche Beträge wurden vollständig durch mein Unternehmen zurückgezahlt – inklusive Zinsen und Gebühren. Der Staat wurde dadurch in keiner Weise belastet.
Das Verfahren zeigt vielmehr, dass die damaligen Formulare so gestaltet waren, dass selbst bei kleinen formalen Unklarheiten sofort ein juristisches Risiko entstand. Wer sich also allein auf dieser Basis strafbar machen kann, der ist nicht Täter, sondern Opfer eines fehlerhaften Systems.
Deshalb sehe ich mich auch nicht in einem Interessenkonflikt. Im Gegenteil: Gerade weil ich persönlich erlebt habe, wie fehlerhafte Strukturen Bürgerinnen und Bürger belasten können, halte ich es für meine Aufgabe, in der Enquete-Kommission auf Missstände hinzuweisen und für sachliche Aufarbeitung einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Kay-Uwe Ziegler