
Antwort 10.02.2023 von Josip Juratovic SPD
Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.

Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine bereits korrigierte Antwort vom 25.1.2023:
Die Besteuerung folgt aus dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.
Als Bundestagsabgeordneter kann und möchte ich mich nicht zu kommunalpolitischen Vorgänge äußern
Streichung der Archivleitungsstelle in Olpe