zunächst möchte ich festhalten, dass die Ausweitung der Landtagsvizepräsidentinnen und Landtagsvizepräsidenten auf 5 Personen keine „Aktion der neuen Landesregierung“ war, sondern ein politischer Beschluss aller demokratischer Parteien im Niedersächsischen Landtag. Auch ist es nicht richtig, dass die Landtagsverwaltung entsprechende Auskünfte verweigert hat. Dies bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
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Zum Punkt, wie der Bedarf für Änderungen gesehen wird, ist es nach unserer Ansicht insoweit zunächst geboten, einschlägige Initiativen des Bundes und der Länder zunächst zu sichten und insbesondere auf ihre Übertragbarkeit auf den rheinland-pfälzischen Landtag zu prüfen.
die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages sind bereits gegenwärtig dazu verpflichtet veröffentlichungspflichtige Angaben offen zu legen. Dies tun die Abgeordneten auch – mich eingeschlossen
Gleichwohl halte ich mit Blick auf vergangene Landtagswahlen eher landesspezifische Themen für ausschlaggebend.
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einen Gesetzentwurf verabschieden, der eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und der dabei allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird