Antwort 01.12.2023 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Cannabisgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.
Das Cannabisgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.
Ja, ich unterstütze die Peition
nein, die Streichung aus dem BtMG macht das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.
Wir werden mit Blick auf eine mögliche Regierungsverantwortung in Zukunft mit unserem neuen Grundsatzprogramm der CDU im kommenden Frühjahr darlegen, wie wir das Bafög-System sinnvoll weiterentwickeln können
Der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums entnehme ich, dass eine Beleuchtung Ihres Anhängers durch wiederaufladbare Batterien möglich wäre.
Das Europäische Parlament ist keine Justizbehörde und daher nicht befugt, rechtliche Ermittlungen durchzuführen, Urteile zu erlassen oder von Gerichten der Mitgliedstaaten erlassene Urteile aufzuheben.