Die Kommission hat dem BMAS ihre Vorschläge im Juli 2023 übergeben.
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inwieweit das Haustier kostenfrei zu befördern ist, obliegt den für den ÖPNV zuständigen Ländern.
Vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 ist zunächst das Gesetzgebungsverfahren zu dessen Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes betrieben worden.
das kommt auf den Standpunkt und die Definition an. An der Debatte über den Antrag habe ich mich nicht beteiligt.
Wir sind auf Einwanderung von Fach- u. Arbeitskräften angewiesen. Ohne Zuwanderung aus dem Ausland werden wir unseren Fachkräftebedarf nicht decken können.
Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.