Antwort 14.02.2025 von Mario Brandenburg FDP
Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland – das ist geltendes Recht und muss durchgesetzt werden
Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland – das ist geltendes Recht und muss durchgesetzt werden
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.

Allgemein gilt aber: Nicht die Geflüchteten, sondern die Fluchtursachen müssen konsequent bekämpft werden! Und wer die Fluchtursachen bekämpfen will, der muss für die Überwindung des Imperialismus kämpfen!
Kriminelle müssen bestraft werden - mit den Mitteln des Rechtsstaats.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in den Deutschen Bundestag eingebracht.