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Thorsten Frei
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Frage von Kay F. •

Herr Frei, wie weit sollten Politiker persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie verantwortungslos mit dem Geld der Steuerzahler umgehen und z. B. einen Milliardenschaden verursachen? Danke + Grüße

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Sehr geehrter Herr F.,

 

sofern sich ein Entscheidungsträger strafbar macht, muss er sich auch entsprechend dafür verantworten. Das gilt grundsätzlich.

Umgekehrt gilt aber auch, dass politische Entscheidungen anderen, weiter zu fassenden Maßstäben als beispielsweise Managemententscheidungen in Unternehmen unterliegen. Schließlich dürfte die Sichtweise auf eine verantwortungsvolle Verwendung von Steuermitteln sehr unterschiedlich und weit zu fassen sein, wenn Sie beispielsweise an staatliche Mittel für die Seenotrettung denken. Vor allem kann sich die Sichtweise sehr schnell auch mit einem Regierungswechsel ändern. 

Vor diesem Hintergrund muss sichergestellt werden, dass politische Verantwortungsträger auch Fehler machen können. Nichts wäre schädlicher als wenn Politiker nur noch das Land verwalten und Fehler vermeiden wollten. Dann dürfte im Ergebnis der Tod von Fortschritt und notwendiger Veränderung stehen. Insofern glaube ich, dass es richtig so ist, wie es im Moment ist. Schließlich würde niemand mehr politische Verantwortung übernehmen wollen, wenn jede Fehleinschätzung zu persönlicher Haftung führen würde. Zumal es so ist, dass jeder Politiker bei der nächsten Wahl in politische Haftung genommen wird. Und das ist auch richtig so.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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