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Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben einer Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent, auf dann 18,36 Euro im Monat, zugestimmt. Sofern die Landtage dieser Anhebung um 10,32 € pro Jahr zustimmen, kann die Anhebung ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie Sie sehen, hat die Bundespolitik auf dieses Verfahren keinerlei Einfluss.
(...) Allgemein wird bei jedem Haftungsstreit für Schäden immer das Problem der Beweissicherung bestehen (...)
Da das Europäische Parlament kein Initiativrecht besitzt, können wir leider keine Gesetze einbringen.
(...) Die Übermittlungen laufen je nach Gesundheitsamt auf unterschiedlichen Wegen. Wie die Gesundheitsämter ausgestattet sind, wie sie arbeiten, liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. (...)
(...) Bei allen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist jedoch zu berücksichtigen, dass es hier auch aus medizinischer Sicht nicht verschiebbare Behandlungen gibt. Aus diesem Grund haben die Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder am 16. März gemeinsame Leitlinien beschlossen, deren Maßnahmen nun durch entsprechende Verordnungen der Länder vorgenommen werden. Darin ist ausdrücklich festgehalten: "Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet." (...)
(...) Daher halte ich Zweifel an seiner Unbefangenheit für überflüssig. (...)