Antwort 02.07.2024 von Carmen Wegge SPD
Eine WEG-Änderung, um eine*n siegreiche*n Kläger*in gegen die unterliegende WEG-Gemeinschaft von der anteiligen Kostentragung zu befreien, ist nicht geplant
Eine WEG-Änderung, um eine*n siegreiche*n Kläger*in gegen die unterliegende WEG-Gemeinschaft von der anteiligen Kostentragung zu befreien, ist nicht geplant
Die Gesetzesänderungen wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit wurde die Frist für ein Inkrafttreten des Gesetzes im 1. Halbjahr 2024 eingehalten.
Ohne die Gesprächsfäden wieder aufzunehmen und alle Bemühungen darauf zu richten, dass der Konflikt am Verhandlungstisch ausgetragen wird, wird man diesem Ziel nicht näherkommen
Wenn sie allerdings Straftaten begehen, müssen diese auch verfolgt werden.
Zu der Anwesenheit der "Partei B90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag äußere ich mich wie folgt": Wie die AfD wurde auch die genannte Partei vom Souverän (Volk) demokratisch gewählt.