Antwort 17.07.2025 von Bärbel Bas SPD
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Die Einflussnahme von Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf politische Entscheidungsprozesse sichtbar zu machen, halte ich für ein wichtiges und richtiges Anliegen.
Transparenz und Glaubwürdigkeit sind Ergebnis von wahrhaftigem Handeln gemäß Wahlversprechen und Parteiprogramm.
Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.