Werden Sie für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit einsetzen, indem Sie Lobbytreffen Ihrer Partei freiwillig bekannt geben?

Sehr geehrte Frau E.,
bitten entschuldigen Sie, dass ich Sie so lange auf eine Antwort habe warten lassen. Sie sprechen ein wichtiges Thema an, das immer dann zutage tritt, wenn etwaige Machenschaften von Politikern ans Tageslicht treten, bei den die Grenze zwischen fachlicher Expertise und Korruption überschritten wird. Daher ist zunächst eine kleine Definition nötig, bevor ich Ihnen meine Antwort gebe:
Lobbyismus bezieht sich auf Einzelpersonen oder Interessengruppen, welche durch die Entwicklung persönlicher Kontakte versuchen, politische Entscheidungsträger in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Rechtsquelle, welche die Zusammenarbeit von Lobbyvertretern und Parteien in Deutschland regelt, ist das Lobbyregistergesetz, das während der vorherigen Legislaturperiode verabschiedet wurde (LobbyRG - Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung). Die betreffenden Personen und Organisationen müssen sich in einem öffentlichen Verzeichnis (bekannt auch als Lobbyregister) gemäß § 2, Abs. 1 LobbyRG eintragen, wenn die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird, auf Dauer angelegt ist oder geschäftsmäßig für Dritte betrieben wird. Grundsätzlich besteht in jedem Fall eine Pflicht zur Eintragung ins Lobbyregister, wenn mehr als 30 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte innerhalb von drei Monate aufgenommen wurden.
Für Abgeordnete besteht nach dem o. g. Gesetz keine Pflicht, Treffen mit Vertretern publik zu machen, die im Lobbyregister eingetragen sind. Ich sehe daher auch keine Notwendigkeit, als Oppositionspolitiker etwaige Kontakte proaktiv öffentlich bekanntzumachen, zumal die Entscheidung, ob einer externen Empfehlung gefolgt wird, letztendlich von der Kongruenz mit unseren politischen Zielen abhängt. In diesem Sinne entstehen Transparenz und Glaubwürdigkeit dadurch, dass Politiker das umsetzen, wofür sie gewählt worden sind.
Darüber hinaus wenden sich aber auch Personen aus Wirtschaft und Gesellschaft an uns, die der Pflicht zur Eintragung ins Lobbyregister nicht unterliegen, deren berechtigte Interessen aber Gehör finden sollten. Es sind dies Personen, die mit ihren Sorgen und Empfehlungen an die AfD-Fraktion herantreten, die aber bei einer Veröffentlichung ihrer Kontaktaufnahme zu Vertretern der AfD-Bundestagsfraktion mit persönlichen Konsequenzen (privat und beruflich) rechnen müssten. In solchen Fällen, die ohnehin nicht vom Lobbyregistergesetz betroffen sind, hat meines Erachtens die Sicherheit & der Schutz der Privatsphäre dieser Personen unbedingten Vorrang.
Mit freundlichem Gruß,
Gerold Otten