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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Otto-Dominikus S. •

Wie möchten Sie in Zukunft Ihrer WählerschaftTransparenz in politischen Entscheidungen ermöglichen? Wie möchten Sie in Zukunft den Lobbysmus ausschließen?

Mangelnde Transparenz und Lobbysmus beeinflussen immer mehr politisch Entscheidungen!

Portrait von Stephan Stracke
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir über die Internetseite "Abgeordnetenwatch" gestellt haben.

Die Einflussnahme von Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf politische Entscheidungsprozesse sichtbar zu machen, halte ich für ein wichtiges und richtiges Anliegen. Deshalb haben wir als CDU/CSU in der vorletzten Wahlperiode gemeinsam mit unserem damaligen Koalitionspartner SPD ein entsprechendes Lobbyregistergesetz verabschiedet.

Mit dem am 1.1.2022 in Kraft getretenen Gesetz wurde eine Registrierungspflicht für Lobbyisten im Deutschen Bundestag eingeführt. Diese müssen in einem öffentlich einsehbaren Lobbyregister umfangreiche Angaben zu ihrer Person, ihrer Tätigkeit und der Organisation, für die sie tätig werden, machen. Zudem müssen Lobbyisten darüber Auskunft geben, mit welchem personellen und finanziellen Aufwand Interessen zu einem bestimmten Thema im Bundestag verfolgt werden. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass sich die Interessensvertreter einen eigenen Verhaltenskodex für eine integre Interessenvertretung geben müssen. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, einen Regelungsrahmen für ein transparentes Miteinander von Politik, Wirtschaft und Bürgergesellschaft zu schaffen.

Dieser Rahmen ist meiner Ansicht nach erforderlich. Denn einerseits gehört die Vertretung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessen gegenüber dem Gesetzgeber zum Wesen der Demokratie. Zudem sind Wissen und Erfahrungsschatz der verschiedenen Interessengruppen in der Praxis häufig unentbehrlich bei der Arbeit des Gesetzgebers. Die Abgeordneten – auch ich – sind bei der Wahrnehmung ihres Amtes, etwa bei der Erarbeitung vernünftiger gesetzlicher Regelungen, auf einen ständigen Austausch mit den verschiedenen Interessengruppen angewiesen. Dieser Austausch ist eine Grundbedingung für die Ausübung des freien Mandats (Art. 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz). Andererseits darf aber auch nicht der Eindruck entstehen, dass die Bundestagsabgeordneten zur Zielscheibe illegitimer Einflussnahme durch die Interessen Einzelner werden. Um diesen bösen Schein zu vermeiden, muss erkennbar sein, wer sich mit welchem Aufwand für welche Interessen einsetzt.

Das von CDU/CSU und SPD beschlossene Lobbyregistergesetz bildet aus meiner Sicht einen klugen Ansatz, um einerseits breit angelegte Transparenz zu schaffen und gleichzeitig andere vom Grundgesetz geschützte Interessen nicht auszuhebeln.

Vor diesem Hintergrund bedauere ich es sehr, dass die Ampel-Regierung in der letzten Wahlperiode Änderungen am Lobbyregistergesetz beschlossen hat. Diese führten nicht nur zu deutlich mehr Bürokratie, sondern auch zu mehr Intransparenz bei der Offenlegung von Lobbyaktivitäten. Denn künftig müssen Interessensvertreter Angaben zu Spenden nur noch dann offenlegen, wenn diese, erstens, höher sind als 10.000 Euro und, zweitens, mehr als zehn Prozent bezogen auf die jährliche Gesamtsumme im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigen. Zu den weiteren Kritikpunkten verweise ich auf die Äußerungen des damaligen Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Patrick Schnieder, anlässlich der Verabschiedung des Änderungsgesetzes (https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/ampel-koalition-verwandelt-lobbyregister-ein-buerokratiemonster).

Stand heute gibt es mit unserem derzeitigen Koalitionspartner SPD weder im Koalitionsvertrag noch in sonstigem Rahmen eine Verabredung über Änderungen am Lobbyregistergesetz. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass das Lobbyregistergesetz in § 9 Abs. 2 vorsieht, fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, also im Jahr 2027, eine Evaluierung durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung durchzuführen.

Mit besten Grüßen

Stephan Stracke, MdB

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