Antwort 14.06.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht
Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht
Wir haben Ihr Schreiben daher an die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten.
Jedoch liegt es letztlich nicht in unserer Macht, trotz bester Argumente die CDU dazu zu bringen, Ihre Meinung zu ändern, und die Straßenausbaubeiträge tatsächlich und vollständig abzuschaffen.

bei Ehegattennachzug ohne A1 gibt es Ausnahmen von der Spracherfordernis.
In diesem Sinne habe ich schon überflüssige Verkehrsschilder gemeldet, die daraufhin abgebaut wurden.