Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Haltung zeigen und in konkretes politisches Handeln überführen.
Haltung zeigen und in konkretes politisches Handeln überführen.
Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Verordnung i. S. d. 36a NbesG derzeit noch in der Ressortabstimmung und der Familienergänzungszuschlag wurde noch nicht ausgezahlt
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.