Antwort 13.12.2024 von Rüdiger Lucassen AfD
Nach meiner persönlichen Einschätzung als Nicht-Jurist nehme ich an, dass hier keine Strafbarkeit vorliegt
Nach meiner persönlichen Einschätzung als Nicht-Jurist nehme ich an, dass hier keine Strafbarkeit vorliegt
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung und die Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen vertreten
Angriffe machen die AfD stärker
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall
Ich beziehe keine Funktionszulage nach § 11 Abs. 2 AbG für meine Funktion als amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und für Heimat.