Beziehen Sie als stellvertretender Ausschussvorsitzender eine Funktionszulage nach § 11 Abs. 2 AbgG?

Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Ich beziehe keine Funktionszulage nach § 11 Abs. 2 AbG für meine Funktion als amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und für Heimat.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci, MdB
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