Antwort 03.07.2023 von Lina Seitzl SPD
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.
Das Thema ist nicht eingeschlafen. Ziel war und ist es, dass wir bis Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Wir bleiben hier dran.
Ich setze mich seit Jahren für die Lehrergewinnung im ländlichen Raum ein. Als Sozialausschussvorsitzende der Hansestadt Gardelegen bin ich eine Initiatorin des "Gardelehrer" Projektes.
Diese Krise zeigt gleichzeitig, dass wir den heutigen Strommarkt dringend reformieren müssen und das möglichst schnell.