Antwort 30.03.2023 von Reinhard Bütikofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn Russland seinen völkerrechtswidrigen Kurs zum Erfolg führen würde, hätte das verheerende Auswirkungen auf ganz Europa und auch auf unsere eigene Sicherheit.
Wenn Russland seinen völkerrechtswidrigen Kurs zum Erfolg führen würde, hätte das verheerende Auswirkungen auf ganz Europa und auch auf unsere eigene Sicherheit.
Aus strafrechtlicher Perspektive ist das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss nach Maßgabe der §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 316 Strafgesetzbuch (Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr) strafbar.
Pauschale Abqualifizierungen sind wenig hilfreich. Fakt ist: Angesichts des Fachkräftemangels müssen wir uns mehr denn je um alle kümmern.
Der Vollzug der Ausreisepflicht liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer