Frage von Johanna M. • 04.12.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt - durch eine anschließende ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahme - ist nach der sozialen Teilhabe mittelfristiges Ziel der Förderung.
Der § 16i ist ein sehr erfolgreiches Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und ist speziell auf Langzeitarbeitslose bezogen.
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.