Antwort 21.04.2023 von Kristina Vogt Die Linke
Ich halte den Schlichtungsvorschlag in den Tarifverhandlungen für einen gangbaren Weg.
Ich halte den Schlichtungsvorschlag in den Tarifverhandlungen für einen gangbaren Weg.
Eine Rückforderung, selbst wenn man sie für geboten hielte, wäre rechtlich gar nicht möglich, weil inzwischen die Verjährung eingetreten ist.
Sollten bspw. Maßnahmen für einen benutzerfreundlichen intermodalen und digitalisierten Verkehr Reformen erforderlich machen, werden wir diese umsetzen.
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.