Sind Sie wie Staatsrat Fries der Auffassung, daß die zuviel gezahlten Beträge (wie bei der bisherigen Prüfung der verschwundenen Akten Ihres Ressorts herauskam) nicht zurück gefordert werden sollen?
Sehr geehrte Frau Stahmann, im Fernsehen bei "buten und binnen" sowie in der Presse bezeichnete Staatsrat Fries die zuviel gezahlten Unterhaltsvorschüsse in Höhe von (Stand letzter Woche) 60.000 € als geringen Schaden. Eine Rückforderung hält er, weil die Beträge ja an Alleinerziehende gezahlt wurden, für nicht erforderlich. Teilen Sie diese Meinung und Rechtsbeugung?

