In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ladesäulenbetreiber die Strompreisbremse nicht, wie angedacht, an ihre Kund*innen weiterreichen. Als Bündnisgrüne haben wir mehrfach auf diese Unzulänglichkeiten hingewiesen, allerdings divergieren hier die Positionen der Koalitionspartner. Auf unser Drängen hat immerhin die EnBW angekündigt, die Strompreisbremse an die Kund*innen weiterzureichen, allerdings erst Ende 2023.
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Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Die Bundesregierung kann auf die Staatsanwaltschaft Köln als Justizbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen keinen Einfluss nehmen.
Es gibt keine Verträge mit Russland, sondern immer nur Verträge zwischen größeren Einkaufsorganisationen in Deutschland und zum Beispiel Gazprom. Oder Rosneft.
Darüber hinaus noch weiter Fahrzeuge ohne einen begründeten Bedarf zu kaufen, ist nicht wirklich sinnvoll und auch vor dem Hintergrund der Haushaltsgrundsätze nicht zu rechtfertigen.
Leider kann ich an dieser Stelle noch keine konkreten Zahlen nennen. Sie müssen sich noch gedulden, bis ein Gesetzentwurf veröffentlicht wird.