Martin Schirdewan
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DIE LINKE
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Frage von Peter S. •

Hätte die EU-Kommissionspräsidentin in ihrer Interessenerklärung angeben müssen, dass ihr Mann Geschäftsführer der Visonamora Asset Management ist, die dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen dient?

Der Handelsregisterauszug zur Visonamora Asset Management UG findet sich hier:

https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/ni/Hildesheim/HRB/206276/Visonamora-Asset-Management-UG-haftungsbeschraenkt

Die Interessenerklärung der Kommissionspräsidentin kann hier heruntergeladen werden:

https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/president_de

Martin Schirdewan
Antwort von
DIE LINKE

Hallo,

vielen Dank für Ihre Frage.     
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen. Um Korruption und Machtmissbrauch vorzubeugen, setzen wir uns als THE LEFT für maximale Transparenz ein.

Zur Verhinderung von Korruption im Europäische Parlament, schlägt THE LEFT verschiedene Maßnahmen vor. Dazu gehört unteranderem die Einführung einer obligatorischen Vermögenserklärung der Abgeordneten zu Beginn und am Ende eines jeden Mandats, um verdächtige Bereicherungen aufzudecken sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, wie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung OLAF.           

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen finden sie hier:
https://left.eu/issues/explainers/walking-the-talk-how-to-fight-corruption-in-the-european-parliament/

Meine Kritik am Aktionsplan der Parlamentspräsidentin zum Thema Korruption, finden Sie hier zusammengefasst:     
https://instagram.com/p/Co4Hee_Ncf8/?igshid=MzRIODBiNWFZA==

Mit freundlichen Grüßen       
Martin Schirdewan

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