Antwort 30.03.2026 von Carmen Wegge SPD
Ich setze mich für strengere Regelungen und bessere Umsetzung in der Praxis ein. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Markt für Überwachung sein.
Ich setze mich für strengere Regelungen und bessere Umsetzung in der Praxis ein. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Markt für Überwachung sein.
Allerdings widerspreche ich schon Ihren Annahmen.
Sie haben recht, dass unser Arbeitsmarkt auf Zuwanderung angewiesen ist. Allerdings stelle ich die von Ihnen kolportierte Zahl in Abrede.
Grundsätzlich sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass Wohnungsgeber bei der Anmeldung einer Wohnung mitwirken und der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen müssen.
Seit der BMG-Novelle 2015 gilt wieder eine Mitwirkungspflicht für Eigentümer/Wohnungsgeber; §19 Abs. 5 BMG regelt den Auskunftsanspruch. Für Einzelfälle Anwalt.
Tierschutz braucht endlich Konsequenz statt schöner Worte.