Am 5. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen die Fortgeltung des Anpassungsverfahrens für die Diäten gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) beschlossen
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Ein Verbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie und darf nur auf einer klaren, gerichtsfesten Tatsachengrundlage beruhen.
Ja, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat wichtige Leitplanken für die Haushaltsführung gesetzt – insbesondere zur Verwendung von Notkrediten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das nehme ich sehr ernst. Selbstverständlich möchte ich mich an die Regeln und Bestimmungen der Landesverfassung halten.
Es ist ein Missverständnis, zu glauben, dass nicht genutzte Corona-Schulden als frei verfügbare Mittel für andere Investitionen zur Verfügung stehen. Die Unterscheidung zwischen roten und schwarzen Zahlen scheint hier nicht ausreichend beachtet zu werden. Das liegt daran, dass das Notbewilligungsrecht klar regelt, dass Schulden ausschließlich zur Bekämpfung von Naturkatastrophen aufgenommen werden dürfen.
Rechtsmissbrauch mit SLAPP-Klagen ist ein ernstes demokratisches Problem. Innerhalb unserer Partei erwarte ich, dass sich alle Mitglieder an ethisch-legitime Grenzen halten. Es ist wichtig, öffentliche Debatten nicht durch gerichtliche Einschüchterung zu unterlaufen. Transparenz und Fairness in der politischen Diskussion sind essenziell für unsere Demokratie.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Vorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, mit einem neuen Gesetz genau solche Einschüchterungsklagen zu erschweren. Wer mit unbegründeten Klagen versucht, engagierte Menschen, Journalistinnen oder zivilgesellschaftliche Organisationen mundtot zu machen, gefährdet die öffentliche Debatte und missbraucht das Recht. Das dürfen wir nicht zulassen.