Hat das Bundesverfassungsgerichts („BVerfG“) mit seinem Urteil vom 15. November 2023 ein solches Vorgehen nicht untersagt?
In der Debatte um 5 Milliarden nicht verausgabter Corona-Hilfen des Landes schlägt SPD-Fraktionschef Andreas Stoch massive Investitionen in die Schulen und Kitas des Landes vor: „Grüne und CDU haben es versäumt, wichtige Aufgaben in der Corona-Krise anzupacken. Das kommt dem Land nun teuer zu stehen. Und die Folgen werden noch gravierender, wenn Kretschmann jetzt nicht endlich gegensteuert.“
https://www.spd-landtag-bw.de/bildungsmilliarde-fuer-schulen-und-kitas/
Vielen Dank für Ihre Frage zur Debatte um die nicht verausgabten Corona-Hilfen und den Vorschlag der SPD, diese für Investitionen in Schulen und Kitas zu nutzen. Hier ist es wichtig, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu beachten. In Bezug auf die Vorwürfe der SPD möchten wir klarstellen: Es ist ein Missverständnis, zu glauben, dass nicht genutzte Corona-Schulden als frei verfügbare Mittel für andere Investitionen zur Verfügung stehen. Die Unterscheidung zwischen roten und schwarzen Zahlen scheint hier nicht ausreichend beachtet zu werden. Das liegt daran, dass das Notbewilligungsrecht klar regelt, dass Schulden ausschließlich zur Bekämpfung von Naturkatastrophen aufgenommen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 15. November 2023 bestätigt, dass eine zweckfremde Verteilung solcher Mittel rechtlich angreifbar wäre. Daher muss sorgfältig geprüft werden, wie diese finanziellen Mittel innerhalb der rechtlichen Vorgaben genutzt werden können, um keine rechtlichen Risiken einzugehen. Unsere Priorität ist es, im Rahmen dieser Vorgaben weiterhin an der Verbesserung der Infrastruktur, einschließlich Bildungseinrichtungen, zu arbeiten, jedoch im Einklang mit den geltenden Gesetzen und finanziellen Möglichkeiten.


