Hat das Bundesverfassungsgerichts („BVerfG“) mit seinem Urteil vom 15. November 2023 ein solches Vorgehen nicht untersagt?
In der Debatte um 5 Milliarden nicht verausgabter Corona-Hilfen des Landes schlägt SPD-Fraktionschef Andreas Stoch massive Investitionen in die Schulen und Kitas des Landes vor: „Grüne und CDU haben es versäumt, wichtige Aufgaben in der Corona-Krise anzupacken. Das kommt dem Land nun teuer zu stehen. Und die Folgen werden noch gravierender, wenn Kretschmann jetzt nicht endlich gegensteuert.“
https://www.spd-landtag-bw.de/bildungsmilliarde-fuer-schulen-und-kitas/

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ja, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat wichtige Leitplanken für die Haushaltsführung gesetzt – insbesondere zur Verwendung von Notkrediten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das nehme ich sehr ernst. Selbstverständlich möchte ich mich an die Regeln und Bestimmungen der Landesverfassung halten.
Beste Grüße
Andreas Stoch