Wie haben Sie bei den automatischen Diätenerhöhungen abgestimmt und warum?
Der Bundestag hat seine Gehälter (Diäten) erhöht und dazu eine Automatik eingebaut, dass das nicht mehr im Bundestag öffentlich besprochen werden muss, was schon seit 2014 gilt, wie Abgeordnetenwatch.de anmerkt. Das ist aus meiner Sicht undemokratisch und intransparent. https://www.fr.de/politik/beschliessen-abgeordnete-ihre-naechste-gehaltserhoehung-zr-93607349.htmlGerade in Zeiten steigender Grundhaltungskosten (Ernährungsarmut), wo einfache Leute am Einkaufen und am Essen sparen ist das inakzeptabel und bestärkt viele lieber einfach mal "die anderen" (von der AfD an die Tröge zu lassen. Es ist also wichtig zu wissen wie Sie als junge und neue Abgeordnete abgestimmt haben, die aus einer Region der Armut und Strukturschwachheit kommen. Ernährungsarmut ist ein Thema in Sachsen-Anhalt und Arbeitslosigkeit / Bürgergeld für Deutsche auch.

Sehr geehrter Herr K.,
am 5. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen die Fortgeltung des Anpassungsverfahrens für die Diäten gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) beschlossen. Dadurch ist die Höhe der Abgeordnetenentschädigung auch weiterhin - wie mit der 30. Änderung des AbgG vom 11. Juli 2014 eingeführt - an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Nominallohnindex gekoppelt.
Ich muss Ihren Aussagen in zwei Punkten widersprechen: Erstens ist es unwahr, dass die Diätenerhöhung und das Verfahren nicht öffentlich im Bundestag besprochen werden müssen. Die Debatte dazu fand am 5. Juni 2025 als Tagesordnungspunkt 17 statt (auch wenn die Debattenzeit zu diesem wichtigen Thema nach meiner Auffassung länger hätte sein können). Und zweitens ist der Anpassungsmechanismus nicht intransparent, denn er folgt der Empfehlung einer unter anderem aus Wissenschaftlern, Gewerkschaftsvertretern und Arbeitgebern besetzten Expertenkommission aus dem Jahr 2013. Seitdem ist die die Entwicklung der Diäten an die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland gekoppelt, genauer: an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex. Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene, oben bereits erwähnte 30. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählte die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.
Folglich gibt es auch keinen Automatismus: Die Diäten können nur dann steigen, wenn auch die Löhne der Bürger steigen. Die Diäten sinken, wenn die Löhne der Bürger sinken. So gab es für die Abgeordneten 2021 eine Minusrunde und im Coronajahr 2020 einen freiwilligen Verzicht auf eine Erhöhung, obwohl die Nominallohnentwicklung plus 2,6 Prozent betrug. Somit ist das aktuelle Verfahren für jeden transparent und öffentlich nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Aeikens, MdB