eider hat das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Änderung des Bundeswahlgesetzes mit einer Regelung über die ausgleichslose Zuteilung von Überhangmandaten für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
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Die Vereinbarung zum Tempolimit war für mich politisch sehr schmerzhaft, weil viele Menschen bei Tempo 130 entspannter und sicherer durch das Land fahren würden.
Die Pandemie ist noch nicht vorbei, sie muss allerdings anders bekämpft werden.
Ihre Aussage, dass die Feuerwehr (teilweise) die Hilfsfristen gerade mal in 1/3 der Einsätze einhalten kann, gilt keinesfalls für die gesamte Stadt, sondern tatsächlich nur für die Wache F35, die allerdings so wenige Einsätze zu verzeichnen hatte, dass eine Wiedergabe deren Quote hier völlig verzerrend wirkt.
Würde ich nebenbei noch anderweitig berufstätig sein, könnte ich mich nicht mit aller Kraft im die Vertretung der Bürger im Parlament kümmern.
Ich beantworte grundsätzlich keine Anfragen über halbkommerzielle Plattformen, wie diese.