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Carsten Träger
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Frage von Ernst S. •

Wie gelingt die Begrenzung von Ausgleichsmandaten?

Warum wird die Anzahl von Ausgleichsmandaten nicht auf die maximale Anzahl der
Überhangmandate begrenzt? Warum darf die Zahl der Listenmandate höher sein als
die Zahl der Direktmandate?
Lösungsvorschlag:
Die Partei mit den meisten Überhangmandaten bekommt keine Ausgleichsmandate.
Bei anderen Parteien mit Überhangmandaten wird deren Anzahl auf die Ausgleichsmandate angerechnet.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Zweitstimmen-Relation untereinander.
Vorteile: Listenmandate und Direktmandate sind maximal gleich Viele.
Parlament kann sich nicht grenzenlos aufblähen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und ihre Gedanken zur Reform unseres Wahlrechts, das auch die neue Präsidentin des Bundestags gleich in ihrer Antrittsrede dem Parlament ins Stammbuch geschrieben hat.

Leider hat das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Änderung des Bundeswahlgesetzes mit einer Regelung über die ausgleichslose Zuteilung von Überhangmandaten für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Soll also unbedingt verhindert werden, dass der Bundestag weiter anwächst, wird eine Verringerung der Wahlkreise als Lösung immer wahrscheinlicher, um die Direktmandate damit zu verringern und damit auch die möglichen Überhangs- und Ausgleichsmandate.

Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass zum Beispiel mein Wahlkreis Fürth bereits eine Fläche von circa 1.600 km² und etwas mehr als 320.000 Einwohner. Ab einer gewissen Größe ist eine adäquate Betreuung aller Städte und Gemeinden im Wahlkreis auch nicht mehr möglich.

Es liegt also noch ein großes Stück Arbeit vor uns.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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