Selbstverständlich ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über ein mögliches Parteiverbot zu entscheiden. Die dafür bewusst hoch angesetzten Hürden des Art. 21 Abs. 2 GG dienen dem Schutz des demokratischen Wettbewerbs und sollen verhindern, dass politische Mehrheiten missliebige Oppositionsparteien ausschalten können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2026 von Stephan Protschka AfD
Antwort 03.07.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ werden nicht mehr bearbeitet.
Antwort 30.06.2026 von Wolfgang Stefinger CSU
Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.
Antwort ausstehend von Klaus Holetschek CSU
Antwort 13.07.2026 von Alexander Hold FREIE WÄHLER
Ich selbst hätte kein Problem damit, wenn die Erhöhung der Diäten im Jahr 2026 ausgesetzt würde.
Antwort 08.07.2026 von Ilse Aigner CSU
Gemäß dem Bayerischen Abgeordnetengesetz erhöht sich die Entschädigung zeitversetzt um denselben Prozentsatz, um den die Einkommen der Menschen in Bayern im Jahr zuvor gestiegen sind.