Ist die AfD verfassungsfeindlich? Wenn nein, warum sollte das dann nicht vom Verfassungsgericht geprüft werden?
In Deutschland kann eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Dies setzt gemäß Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes voraus, dass die Partei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgelegt ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Sehr geehrter Herr H.,
nein. Die AfD steht auf dem Boden des Grundgesetzes und setzt ihre politischen Ziele ausschließlich mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln um.
Selbstverständlich ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über ein mögliches Parteiverbot zu entscheiden. Die dafür bewusst hoch angesetzten Hürden des Art. 21 Abs. 2 GG dienen dem Schutz des demokratischen Wettbewerbs und sollen verhindern, dass politische Mehrheiten missliebige Oppositionsparteien ausschalten können.
Wir sehen allerdings mit Sorge, dass staatliche Institutionen wie der Verfassungsschutz aus unserer Sicht zunehmend politisch instrumentalisiert werden und Maßnahmen gegen die AfD nicht selten den Eindruck erwecken, parteipolitisch motiviert zu sein. Gerade deshalb ist es wichtig, dass am Ende ausschließlich unabhängige Gerichte und rechtsstaatliche Verfahren maßgeblich sind – und nicht politische Zuschreibungen oder Vorverurteilungen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Protschka, MdB

