Wichtig ist zugleich: Innerhalb der EU gibt es Koordinierungsregeln der Sozialversicherung. So werden Renten aus den jeweiligen Ländern je nach Einzahlung getrennt berechnet, in der Gesamtbiographie jedoch gemeinsam berücksichtigt. Über die EU hinaus hat Deutschland auch mit weiteren Ländern entsprechende Koordinierungsvereinbarungen und Sozialversicherungsabkommen. Je nach Land wäre dies im Details zu prüfen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 09.06.2026 von Matthias Miersch SPD
Antwort 18.05.2026 von Dirk Wiese SPD
Für weitere Rentenansprüche müssen Sie sich an den Rentenversicherer des jeweiligen Landes wenden, in dem Sie auch noch rentenversichert waren.
Antwort ausstehend von Leif-Erik Holm AfD
Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
Antwort 04.06.2026 von Thomas Röwekamp CDU
Gesetzgebungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Deutschen Bundestag auf Grundlage umfangreicher Anhörungen, Stellungnahmen von Fachverbänden sowie der Zuarbeit der zuständigen Ministerien vorbereitet.
Antwort ausstehend von Roderich Kiesewetter CDU