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Stephan Brandner
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Frage von Valerio T. •

1. Trifft „Remigration“ auch rechtmäßig hier lebende EU-Bürger? 2. Müssten EU-Bürger bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit abgeben?

Ich bin Italiener, lebe und arbeite seit Jahren in Deutschland, habe hier meine Familie und zahle meine Steuern. Daher würde ich gerne wissen, ob Menschen wie ich von diesen Forderungen betroffen wären.

Falls nicht: Warum stellt die AfD nicht klarer heraus, dass rechtmäßig hier lebende EU-Bürger nicht gemeint sind?

Zur doppelten Staatsangehörigkeit: Gerade zwischen Deutschland und Ländern wie Italien bestehen enge kulturelle und gesellschaftliche Verbindungen. Wenn man die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt, würden sich vermutlich vor allem Menschen aus Ländern einbürgern, bei denen eine solche Aufgabe eher akzeptiert wird – und weniger EU-Bürger, für die die bisherige Staatsangehörigkeit Teil einer engen europäischen Verbindung ist. Wie stellt sich die AfD das konkret vor?

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