Wir Linken sagen ganz klar: Es braucht mehr als nur einen Härtefallfonds, mit einer viel zu kurzen Antragsfrist, einer unzureichenden Finanzierung und viel zu hohen Antragshürden für die Ost-Rentnerinnen und Rentner. Das sind jämmerliche Almosen für wenige Menschen mit sehr niedrigen Renten, von denen bisher bereits mehr als zehntausend Anträge abgelehnt wurden. Wir brauchen endlich Gerechtigkeit für die Ost-Rentnerinnen und Rentner, also einen Gerechtigkeitsfonds, in den alle Geschädigten einbezogen werden.
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Das Rentenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Erfordernis der Nachweiserbringung vor.
Ebenso wie die Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung wurden zum 31. Dezember 1991 die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) gelten dabei besondere - vom Verfassungsgericht ausdrücklich gebilligte - Einschränkungen
Mir persönlich sind Beweise für das, was Sie zu Herrn Spangenberg behaupten, nicht bekannt. Beweise ergeben sich mE auch nicht aus den von Ihnen angegeben Quellen.