Wie und wann sollen die noch nicht abschließend geklärten Widersprüche für die Jahre 2023 bis 2025 beschieden werden?
Sehr geehrter Herr Minister,
viele Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen haben für die Jahre 2022 bis 2025 Widersprüche wegen möglicher Verstöße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation eingelegt.
Für das Jahr 2022 wurden die Widersprüche nach der Prüfung durch das Finanzministerium zurückgewiesen. Hinsichtlich der Folgejahre 2023 bis 2025 besteht weiterhin ein erhebliches Interesse daran, wie mit den eingelegten und teilweise noch nicht abschließend beschiedenen Widersprüchen verfahren wird.
Besonders vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs in NRW ist die aktuelle Landtagsdrucksache beziehungsweise das rund 147 Seiten umfassende Dokument MMV18-5478 von besonderem Interesse. Darin wird ausführlich die Neuausrichtung des Besoldungsrechts und die Anpassung an die aktuellen verfassungsrechtlichen Maßstäbe behandelt.
Leider keine Hinweise zu den Widersprüchen.

