Wie geht es nach der Neuausrichtung der Lehrkräftebesoldung mit Lehrkräften weiter, die bereits vor A13 für alle ein Beförderungsamt innehatten?
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Einführung von A13 für alle Lehrämter wurde ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung erreicht. Gleichzeitig hat die Landesregierung es nicht geschafft, ein Gesamtkonzept für die Auswirkungen auf die gesamte Besoldungs- und Beförderungsstruktur vorzulegen.
Gerade bei Lehrkräften, die bereits vor der Anhebung des Einstiegsamtes ein Beförderungsamt innehatten, stellt sich die Frage, ob die damit verbundene zusätzliche Verantwortung weiterhin angemessen besoldungsrechtlich abgebildet wird. Wenn sich durch die Anhebung von A13 bestehende Abstände verringern oder auflösen, muss die Landesregierung hierfür Lösungen entwickeln.
Mit unserem aktuellen Antrag „Lehrkräfte stärken heißt Strukturen klären – Abstandsgebot transparent und zukunftssicher regeln“ (Drs. Nr. 18/18085) haben wir diese Problematik erneut aufgegriffen. Aus meiner Sicht braucht es ein Gesamtkonzept, das die gesamte Besoldungsstruktur in den Blick nimmt und Verantwortung, zusätzliche Aufgaben sowie Beförderungsämter angemessen berücksichtigt. Wir werden daher auch im Schulausschuss speziell diese Thematik noch einmal thematisieren.
Für eine transparente und faire Besoldungsstruktur werden meine Kolleg:innen und ich uns auch weiterhin einsetzen!
Herzliche Grüße

