Fragen und Antworten
Die Landesregierung strebt ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 an. Das ist bislang der vorgesehene Zeitplan; die endgültige Ausgestaltung hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Gerade bei Lehrkräften, die bereits vor der Anhebung des Einstiegsamtes ein Beförderungsamt innehatten, stellt sich die Frage, ob die damit verbundene zusätzliche Verantwortung weiterhin angemessen besoldungsrechtlich abgebildet wird.
Um es direkt zu sagen: Ich persönlich halte eine automatische Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung für den falschen Weg.
Ich unterstütze die klare Haltung von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig, dass anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein muss.

