Frage von Samuel W. • 15.08.2024

Antwort von Tanja Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 15.08.2024
Hierzu kann ich Ihnen derzeit keinen abgesicherten Informationen geben.
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die Herkunft / Nationalität der Eltern spielt hinsichtlich des Kinderbegrüßungsgeldes keine Rolle. Anspruchsberechtigt sollen Eltern sein, die in Deutschland aufgrund selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit einkommenssteuerpflichtig sind.
Bei den Kinderkrankentagen konnten wir Verbesserungen erzielen.
Wir haben kontinuierlich dafür geworben, die Familienstartzeit so schnell wie möglich umzusetzen, und werden uns auch im nächsten Bundestag dafür einsetzen.