Antwort 16.04.2024 von Rolf Mützenich SPD
Bereits jetzt beläuft sich der Umfang der von Deutschland geleisteten und geplanten militärischen und zivilen Hilfe auf über 28 Milliarden Euro.
Bereits jetzt beläuft sich der Umfang der von Deutschland geleisteten und geplanten militärischen und zivilen Hilfe auf über 28 Milliarden Euro.
Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Für mich ist es wichtig, dass unsere Bürgerinnen und Bürger vor Falschinformationen geschützt werden. Gerade im Hinblick auf die RKI-Dokumente kann man wieder erkennen, wie einige Leute mit einer Agenda Fakenews verbreiten, um die Menschen zu verunsichern.