Antwort 03.08.2026 von Josef Oster CDU
Die Anreise aus dem Wahlkreis nach Berlin ist eine mandatsbezogene Reise und wird nach den Regelungen des Abgeordnetengesetzes erstattet.
Die Anreise aus dem Wahlkreis nach Berlin ist eine mandatsbezogene Reise und wird nach den Regelungen des Abgeordnetengesetzes erstattet.
Für CDU und CSU hat die Unterstützung von Familien besondere Priorität
Der Staat unterstützt überall dort, wo Menschen auf Unterstützung angewiesen sind. Das ist richtig. Klar ist aber auch, dass nicht alles, was wünschenswert wäre, auch finanzierbar ist.