Antwort 03.08.2026 von Josef Oster CDU
Die Anreise aus dem Wahlkreis nach Berlin ist eine mandatsbezogene Reise und wird nach den Regelungen des Abgeordnetengesetzes erstattet.
Die Anreise aus dem Wahlkreis nach Berlin ist eine mandatsbezogene Reise und wird nach den Regelungen des Abgeordnetengesetzes erstattet.
Bundestagsabgeordnete können innerhalb Deutschlands grundsätzlich die ihnen zur Verfügung gestellte Netzkarte der Deutschen Bahn nutzen. Eine darüber hinausgehende gesonderte Erstattung der durch die Unterbrechung eines Urlaubs entstehenden Reisekosten erfolgt jedoch nicht.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Omid Nouripour hat als Bundestagsvizepräsident die beiden Golfstaaten Königreich Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate besucht.