Hallo Herr Aumer, ich bin ein Mann im Körper einer Frau, muss ich gegebenfalls auch meinen Wehrdienst leisten?

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Wehrdienstes gebilligt. Diese angedachte gesetzliche Änderung führt zur notwendigen Debatte in der Gesellschaft, was jeder selbst zur Sicherheit seines Landes beitragen will und kann. Eine Debatte, die unserem Land guttut und auch das gesellschaftliche Staatsverständnis positiv beeinflusst. Daher danke ich Ihnen für Ihre Frage, die genau die seit Aussetzung der Wehrpflicht fehlende Debatte aufgreift.
Ziel der gesetzlichen Änderungen ist es wieder genügend Menschen für einen Dienst in der Bundeswehr zu gewinnen, um diese personell auszubauen. Zunächst ist ein freiwilliger Wehrdienst vorgesehen sowie eine Attraktivitätssteigerung der Bundeswehr als Arbeitgeber. So werden die neuen Wehrdienstleistenden den Status eines Zeitsoldaten haben.
Der Entwurf sieht vor, dass vom kommenden Jahr an alle jungen Männer und Frauen zum 18. Geburtstag ein Online-Fragebogen versandt wird. Männer müssen ihn ausfüllen, für Frauen ist das freiwillig. Dabei soll das Interesse am Dienst in der Bundeswehr abgefragt werden. Geeignete und interessierte Kandidaten werden dann zur Musterung eingeladen. Wehrerfassung und Wehrüberwachung werden damit reaktiviert und gleichzeitig modernisiert sowie digitalisiert. Ab 1. Juli 2027 sollen außerdem alle Männer vom Geburtsjahrgang 2008 an verpflichtend gemustert werden.
Die Bundesregierung setzt so lange wie möglich auf Freiwilligkeit, um die personelle Stärkung der Bundeswehr zu erreichen. Für den Fall, dass nicht genügend Wehrdienstleistende gewonnen werden können oder es die sicherheitspolitische Lage erfordert, wurde im Gesetzentwurf die Grundlage für verpflichtende Elemente angelegt. Die abschließenden Beratungen im Parlament, bei denen Änderungen zum jetzigen dargestellten Entwurf möglich sind, stehen aber noch aus.
Inwiefern Sie persönlich Wehrdienst leisten müssten, hängt daher unter anderem von Ihrem Alter, dem Verlauf und der Anzahl der freiwillig Wehrdienstleistenden, der sicherheitspolitischen Lage, dem noch zu verabschiedenden Gesetz etc. ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer