Wie rechtfertigt die Regierung die sicherlich Millioneninvestition in IT-Systeme zur Speicherung der Geschlechtshistorie (Altfälle) für Polizeiabfragen trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken?
Sehr geehrter Herr Korte,
ich habe vor über 10 Jahren nach dem TSG-Verfahren mehrere tausend Euro für Gutachten gezahlt, um meine Identität rechtssicher feststellen zu lassen. Das mir damals staatlich zugesicherte Offenbarungsverbot soll nun durch automatisierte Abfragen faktisch ausgehöhlt werden.
1. Wie garantieren Sie den Vertrauensschutz für Menschen, deren Verfahren seit Jahrzehnten abgeschlossen ist?
2. Warum sollen Steuerzahler die Infrastruktur für ihre eigene Diskriminierung finanzieren?
3. Wie bewerten Sie das Risiko einer kostspieligen Rückabwicklung dieser Systeme, falls Gerichte (wie bei Art. 9 DSGVO zu erwarten) die Verfassungswidrigkeit feststellen?
Ich bitte um eine Stellungnahme, warum hier unbescholtene Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.

