Name | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Norbert Neuser | SPD (S&D) | 11 - Rheinland-Pfalz | Nicht beteiligt | |
Matthias Groote | SPD (S&D) | 9 - Niedersachsen | Nicht beteiligt | |
Martin Häusling | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 7 - Hessen | Nicht beteiligt | |
Reinhard Bütikofer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Nicht beteiligt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Sabine Verheyen | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Elmar Brok | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Birgit Sippel | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Enthalten | |
Knut Fleckenstein | SPD (S&D) | 6 - Hamburg | Enthalten | |
Jens Geier | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Enthalten | |
Bernd Lange | SPD (S&D) | 9 - Niedersachsen | Enthalten | |
Wolfgang Kreissl-Doerfler | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Enthalten | |
Heide Rühle | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 1 - Baden-Württemberg | Enthalten | |
Albert Deß | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Enthalten | |
Markus Ferber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Enthalten | |
Rainer Wieland | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Enthalten | |
Werner Langen | CDU/CSU (EVP) | 11 - Rheinland-Pfalz | Enthalten | |
Joachim Zeller | CDU/CSU (EVP) | 3 - Berlin | Enthalten | |
Karl-Heinz Florenz | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Enthalten | |
Constanze Krehl | SPD (S&D) | 13 - Sachsen | Dagegen gestimmt | |
Norbert Glante | SPD (S&D) | 5 - Brandenburg | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Westphal | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Dagmar Roth-Behrendt | SPD (S&D) | 3 - Berlin | Dagegen gestimmt | |
Jutta Haug | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Rapkay | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt |
Das EU-Parlament hat einer Richtlinie zur Verbesserung des Mutterschutzes und der Gesundheit von Schwangeren mit 390 Ja-Stimmen bei 192 Ablehnungen und 59 Enthaltungen zugestimmt. Damit die Regelung in Kraft treten kann, muss nun aber noch der Ministerrat zustimmen. Hier haben aber vor allem Deutschland und Großbritannien Widerstand angekündigt.
Die Regelung sieht vor, den Mutterschutz von derzeit mindestens 14 (wie in Deutschland) auf 20 Wochen auszudehnen. Während des Mutterschaftsurlaubs soll Anspruch auf die volle Lohnhöhe bzw. den Durchschnittslohn bestehen. Bei Rückkehr in den Beruf besteht der Anspruch auf denselben bzw. einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Negative Auswirkung auf die Rentenbezüge infolge des Mutterschutzes soll es nicht geben.
Das Parlament beschloss ferner, dass Arbeitnehmerinnen nicht gezwungen werden dürfen, in der Zeit von 10 Wochen vor der Entbindung Nachtarbeiten oder Überstunden auszuführen. Während des übrigen Teils der Schwangerschaft gilt dies im Falle von gesundheitlichen Problemen der Mutter oder des ungeborenen Kindes sowie während der gesamten Dauer der Stillzeit.
Ein zunächst vorgesehener, gleichwertiger zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub findet sich nicht in der Richtline wieder. Die EU-Mitgliedstaaten werden zwar aufgefordert, den Vaterschaftsurlaub zu ermöglichen, die Richtlinie befasst sich jedoch allein mit der "Gesundheit und Sicherheit schwangerer Frauen".
Der Ausschuss für die "Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter" (FEMM) hatte die Vorschläge der EU-Kommission erweitert und deshalb die Diskussion über die Richtlinie verschärft. Zunächst waren im Vorschlag der EU-Kommission 18 Wochen Mutterschaftsurlaub ohne Lohnfortzahlung vorgesehen. Dies war vom Ausschuss jedoch auf 20 Wochen angehoben und mit zahlreichen Änderungen versehen worden. Weitergehende nationale Regelungen sind allerdings möglich.
In einer Stellungnahme macht die sozialpolitische Sprecherin der FDP im Europaparlament, Nadja Hirsch, deutlich, dass sie die Richtlinie für überzogen hält. Sie fürchte die hohen Mehrkosten für die deutsche Wirtschaft, die vom Bundesfamilienministerium auf 1,7 Milliarden Euro geschätzt werden. Außerdem seien die Betreuungsmöglichkeiten in Deutschland nicht ausreichend, so dass die gewünschte Gleichstellung nicht erreicht werden könne. Neben der Bundesregierung wird die Neuregelung auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) abgelehnt. Zustimmung kommt dagegen von der evangelischen Kirche.
Ergänzung: Die Grünen haben aufgrund eines Missverständnisses innerhalb der Fraktion ihr Abstimmungsverhalten nachträglich geändert (S. 173). Das Abstimmungsergebnis wurde deshalb auch hier angepasst.