Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Jan Philipp Albrecht | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 15 - Schleswig-Holstein | Dafür gestimmt |
![]() | Alexander Alvaro | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt |
![]() | Burkhard Balz | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt |
![]() | Lothar Bisky | DIE LINKE | 5 - Brandenburg | Dafür gestimmt |
![]() | Reimer Böge | CDU/CSU (EVP) | 15 - Schleswig-Holstein | Dagegen gestimmt |
![]() | Franziska Brantner | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt |
![]() | Elmar Brok | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt |
![]() | Udo Bullmann | SPD (S&D) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt |
![]() | Reinhard Bütikofer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Nicht beteiligt |
![]() | Daniel Caspary | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dagegen gestimmt |
![]() | Georgios Chatzimarkakis | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 12 - Saarland | Dagegen gestimmt |
![]() | Michael Cramer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Dagegen gestimmt |
![]() | Jürgen Creutzmann | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dagegen gestimmt |
![]() | Albert Deß | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Enthalten |
![]() | Christian Ehler | CDU/CSU (EVP) | 5 - Brandenburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Cornelia Ernst | DIE LINKE | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt |
![]() | Ismail Ertug | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt |
![]() | Markus Ferber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Enthalten |
![]() | Knut Fleckenstein | SPD (S&D) | 6 - Hamburg | Enthalten |
![]() | Karl-Heinz Florenz | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Enthalten |
![]() | Heinz Michael Gahler | CDU/CSU (EVP) | 7 - Hessen | Dagegen gestimmt |
![]() | Evelyne Gebhardt | SPD (S&D) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt |
![]() | Jens Geier | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Enthalten |
![]() | Sven Giegold | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt |
![]() | Norbert Glante | SPD (S&D) | 5 - Brandenburg | Dagegen gestimmt |
Das EU-Parlament hat einer Richtlinie zur Verbesserung des Mutterschutzes und der Gesundheit von Schwangeren mit 390 Ja-Stimmen bei 192 Ablehnungen und 59 Enthaltungen zugestimmt. Damit die Regelung in Kraft treten kann, muss nun aber noch der Ministerrat zustimmen. Hier haben aber vor allem Deutschland und Großbritannien Widerstand angekündigt.
Die Regelung sieht vor, den Mutterschutz von derzeit mindestens 14 (wie in Deutschland) auf 20 Wochen auszudehnen. Während des Mutterschaftsurlaubs soll Anspruch auf die volle Lohnhöhe bzw. den Durchschnittslohn bestehen. Bei Rückkehr in den Beruf besteht der Anspruch auf denselben bzw. einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Negative Auswirkung auf die Rentenbezüge infolge des Mutterschutzes soll es nicht geben.
Das Parlament beschloss ferner, dass Arbeitnehmerinnen nicht gezwungen werden dürfen, in der Zeit von 10 Wochen vor der Entbindung Nachtarbeiten oder Überstunden auszuführen. Während des übrigen Teils der Schwangerschaft gilt dies im Falle von gesundheitlichen Problemen der Mutter oder des ungeborenen Kindes sowie während der gesamten Dauer der Stillzeit.
Ein zunächst vorgesehener, gleichwertiger zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub findet sich nicht in der Richtline wieder. Die EU-Mitgliedstaaten werden zwar aufgefordert, den Vaterschaftsurlaub zu ermöglichen, die Richtlinie befasst sich jedoch allein mit der "Gesundheit und Sicherheit schwangerer Frauen".
Der Ausschuss für die "Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter" (FEMM) hatte die Vorschläge der EU-Kommission erweitert und deshalb die Diskussion über die Richtlinie verschärft. Zunächst waren im Vorschlag der EU-Kommission 18 Wochen Mutterschaftsurlaub ohne Lohnfortzahlung vorgesehen. Dies war vom Ausschuss jedoch auf 20 Wochen angehoben und mit zahlreichen Änderungen versehen worden. Weitergehende nationale Regelungen sind allerdings möglich.
In einer Stellungnahme macht die sozialpolitische Sprecherin der FDP im Europaparlament, Nadja Hirsch, deutlich, dass sie die Richtlinie für überzogen hält. Sie fürchte die hohen Mehrkosten für die deutsche Wirtschaft, die vom Bundesfamilienministerium auf 1,7 Milliarden Euro geschätzt werden. Außerdem seien die Betreuungsmöglichkeiten in Deutschland nicht ausreichend, so dass die gewünschte Gleichstellung nicht erreicht werden könne. Neben der Bundesregierung wird die Neuregelung auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) abgelehnt. Zustimmung kommt dagegen von der evangelischen Kirche.
Ergänzung: Die Grünen haben aufgrund eines Missverständnisses innerhalb der Fraktion ihr Abstimmungsverhalten nachträglich geändert (S. 173). Das Abstimmungsergebnis wurde deshalb auch hier angepasst.
Kommentare
In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat
Segantini am 21.10.2010 um 16:40 Uhr
PermalinkWenn dem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei gleichzeitigem Wegfall einer Arbeitskraft aufgebürdet werden, führt dies nur dazu, daß potentiell für Mutterschaft in Frage kommende Arbeitskräfte erst gar nicht eingestellt werden, der sog. Mutterschutz wird somit zum Einstellungshindernis für eine ganze Altersgruppe. Es muß also eine Regelung gefunden werden, die den Arbeitgeber entlastet bzw. definitiv gesschlechtsneutral bleibt, etwa eine Mutterschaftsumlage, die für jeden Arbeitnehmer erhoben wird, unabhängig von Alter und Geschlecht. Oder vielleicht bis zum Alter von 45, wodurch zugleich auch noch den älteren Arbeitskräften geholfen wäre. Aus der Umlage könnten dann wiederum Betreuungsplätze finanziert werden, auch direkt in den Betrieben, so daß jungen Müttern der Wiedereinstieg leichter fiele.
DKiss am 22.10.2010 um 02:15 Uhr
PermalinkIn was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn hier angeregt wird, dass der Arbeitgeber eine ",Mutterschaftsumlage", einführen soll um sich gegen eine potentielle Muterschaft abzusichern?!?
Das muss man sich mal auf der Zunge und im Geiste zergehen lassen.
Ein Schutz des Arbeitgebers vor der Schwangerschaft und dem (noch ungeborenen) Leben des die Kasse des Unternehmers belastenden Kindes.
Das sagt Einiges über den Stellenwert von Kindern (und generell von Arbeitnehmern) in unserem Land aus.
Menschen als Kosten- und Risikofaktoren. Das nennt man dann auch Selektion.
Segantini am 22.10.2010 um 13:44 Uhr
Permalink@DKiss: daß Arbeitgeber kostenintensiven Pflichten nach Möglichkeit aus dem Weg gehen, ist in einem vom Wettbewerbsdruck beherrschten Markt nur allzu verständlich, da können Sie noch so über den „Stellenwert von Kindern” lamentieren. Gesetze, die den Konflikt noch verschärfen, helfen niemandem.
vis4.net am 25.10.2010 um 12:28 Uhr
PermalinkDie Fraktion der Grünen hat aufgrund eines Missverständnisses zunächst gegen die Resolution gestimmt, dieses aber nachträglich korrigiert. Vielleicht sollte bei der Anzeige des Abstimmungsverhalten auf dieser Seite auch die nachträglichen Abstimmungsänderungen berücksichtigen, damit es nicht zu weiteren Missverständnissen kommt.
Siehe dazu die Antwort von Fransziska Brannter auf meine diesbezügliche Anfrage : http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-901-22785--f268936.html#q268936
pen am 14.12.2010 um 17:50 Uhr
PermalinkMenschen sind tatsaechlich Kostenfaktoren, ob es manchen passt oder nicht.
Und wenn es fuer den Planeten zu viele Menschen gibt, dann muessen zwangslaeufig welche sterben. Das passiert dann ganz von alleine, durch Krieg, Krankheit, oder Armut und Hungersnoete.
Gibt es im Krieg, bei Krankheiten, oder Hungersnoeten etwa keine Selektion?
In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn wir aktiv auf Krieg, Krankheit oder Hungersnoete zusteuern?!?
Die Menschliche Art ist zur Zeit nicht gerade am Aussterben. Ein Chart mit dem Bevoelkerungswachstum europaeischer Laender:
http://www.tacitus.nu/historical-atlas/population/
Siehe auch ",wealth per capita graphed against fertility rate",:
http://en.wikipedia.org/wiki/File:TFR_vs_PPP_2009.svg